Schweizerisches Sanitätskorps Nothelferkurse
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Nothelferkurse des Schweizerischen Sanitätskorps (SSK) durchgeführt durch unsere Kursleiter
Gültigkeit: ab 1. November 2005.
Zahlung des Kursgeldes
Die Kurskosten betragen Fr. 100.00 (+Ausweis 40.00).
Nachdem Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung. Sollten Sie diese bis kurz vor Kursbeginn nicht erhalten, so sind Sie verpflichtet beim Kursteilnehmer nachzufragen. Die Kurskosten sind am ersten Kurstag in bar zu begleichen.
Kursorganisation
Fällt ein Kurs wegen mangelnder Teilnehmerzahl, Krankheit oder Unfall der Kursleitung oder einem anderen Grund aus, kann dieser an einem andern Datum nachgeholt werden. Die Kursleitung wird Sie in einem solchen Fall schnellstmöglich informieren.
Kursplätze und Durchführung
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, ist eine minimale von 9 und eine maximale Teilnehmerzahl von 12 Personen festgelegt. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, den Kurs an einem anderen Datum zu besuchen.
Kursausschluss
Die Kursleitung behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen.
Abmeldungen
Eine Abmeldung von einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Bitte beachten Sie folgende Regelung:
Abmeldezeitpunkt Rücktrittsgebühr
Bis 5 Tage vor Kursbeginn keine Gebühr
Ab 4 bis 1 Tag vor Kursbeginn 80% des Kursgeldes
Am Kurstag 100% des Kursgeldes
Unentschuldigtes Fernbleiben 100% des Kursgeldes
Die Rücktrittsgebühr wird in Rechnung gestellt.
Versäumte Lektionen
Der Nothelferkurs ist ein obligatorischer Kurs und umfasst 10 Lektionen.
Versäumte Lektionen können nach Absprache mit der Kursleitung nachgeholt werden. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich.
Kursbestätigung
Nach erfolgtem Besuch der gesamten Kursdauer wird der Nothelferausweis des Schweizerischen Sanitätskorps (SSK) als Kursbestätigung ausgestellt. Die Kosten für den Ausweis sind im Kursgeld enthalten. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre ab Ausstelldatum gültig.
Versicherung
Für alle organisierten und durchgeführten Nothelferkurse wird jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen im Kurslokal erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Kursorganisation nicht haftbar gemacht werden.
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit den Nothelferkursen des Schweizerischen Sanitätskorps (SSK), welche durch Yvonne Bischoff durchgeführt werden, ist Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist St. Gallen.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die Kursorganisation.
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